|
|
Kriterien für
Bildaufnahmen
-
Das Fotopapier muss eine glatte,
nicht strukturierte Oberfläche haben (hochglanz oder
halbmatt). Die Oberfläche darf keine, mit dem Finger spürbare
Struktur haben (sog. Pearl-Effekt oder Seidenraster-Effekt).
-
Für die Herstellung der Bilder darf
nur speziell für Fotoabbildungen vorgesehenes Papier verwendet
werden.
-
Das Passfoto muss aktuell sein und
einen hohen Erkennungswert der antragstellenden Person haben.
-
Das Gesicht der antragstellenden
Person muss frontal, gegen einen gut kontrastierenden,
neutralen Hintergrund aufgenommen werden.
Profilaufnahmen sind unzulässig.
-
Die Benutzung von bereits für
verwendeten, beschädigten oder unsauberen Passfotos ist nicht
gestattet.
-
Das Passfoto muss das Format 35 mm x
45 mm aufweisen (ohne Rand).
-
Die Breite des Kopfes muss ca. 20
mm, die Höhe des Gesichts ca. 25 mm einnehmen. Das Porträt
muss im Passfoto zentriert sein, vgl. grafische Darstellung:
-
Beide Augen müssen auch bei
Brillenträgern gut sichtbar sein.
-
Kopfbedeckungen sind nicht zulässig.
Ausnahme: aus religiösen Gründen
|
|
|