Andreas Gantenbein - 079 240 32 32

Zollstrasse 67, 9494 Schaan

 

 
 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kriterien für Bildaufnahmen

  1. Das Fotopapier muss eine glatte, nicht strukturierte Oberfläche haben (hochglanz oder halbmatt). Die Oberfläche darf keine, mit dem Finger spürbare Struktur haben (sog. Pearl-Effekt oder Seidenraster-Effekt).

  2. Für die Herstellung der Bilder darf nur speziell für Fotoabbildungen vorgesehenes Papier verwendet werden.

  3. Das Passfoto muss aktuell sein und einen hohen Erkennungswert der antragstellenden Person haben.

  4. Das Gesicht der antragstellenden Person muss frontal, gegen einen gut kontrastierenden, neutralen Hintergrund aufgenommen werden.
    Profilaufnahmen sind unzulässig.

  5. Die Benutzung von bereits für verwendeten, beschädigten oder unsauberen Passfotos ist nicht gestattet.

  6. Das Passfoto muss das Format 35 mm x 45 mm aufweisen (ohne Rand).

  7. Die Breite des Kopfes muss ca. 20 mm, die Höhe des Gesichts ca. 25 mm einnehmen. Das Porträt muss im Passfoto zentriert sein, vgl. grafische Darstellung:

  8. Beide Augen müssen auch bei Brillenträgern gut sichtbar sein.

  9. Kopfbedeckungen sind nicht zulässig. Ausnahme: aus religiösen Gründen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

©Webdesign Doris Striegl