Der Weg zum
Führerschein
Um einen Lernfahrausweis zu
erhalten, muss du wie folgt vorgehen:
Lade dir bitte das "Gesuchsformular
um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises" [PDF]
hier
herunter und fülle dieses aus.
Fürstentum
Liechtenstein:
Sobald sie im Besitz des
Gesuchsformular sind, wenden sie sich an einen Optiker oder
Augenarzt, um den obligatorischen Sehtest durchführen zu lassen.
Das Ergebnis des Sehtests muss auf dem Gesuchsformular Ziffer 3
durch den Optiker/Augenarzt bestätigt werden. Sie sind vom
Sehtest befreit, wenn sie bereits im Besitz eines
Führerausweises der Kategorie A, A1, B oder B1 sind.
Hinweis: Die Motorfahrzeugkontrolle
führt seit dem 1.04.2003 keine Sehtests mehr durch!
Der Antrag für die Erteilung eines
Lernfahrausweises muss persönlich am Schalter der
Motorfahrzeugkontrolle abgegeben werden. Dabei wird die
Identität des Gesuchsstellers überprüft. Bringen sie dazu eines
der folgenden Dokumente mit:
Pass/Identitätskarte/Ausländerausweis.
Das Formular muss mit einem farbigen
Foto eingereicht werden. Beachten sie dazu die
Kriterien für Bildaufnahme.
Sollten sie berechtigt sein, den Lehrfahrausweis sofort zu
beziehen benötigen wir ein weiteres farbiges Passfoto.
Sollten Sie sich um einen
Lernfahrausweis der Kategorien A, A1, B, B1 oder F bewerben,
wird dieser erst nach bestandener Theorieprüfung ausgestellt.
Sie sind von der Theorieprüfung befreit, wenn sie bereits im
Besitz einer dieser Kategorien sind.
Kanton St. Gallen:
-
Reichst du das Gesuch erstmals ein,
musst du auf der Einwohnerkontrolle, der Gemeindeverwaltung
oder dem Strassenverkehrsamt persönlich vorsprechen und
zusätzlich einen gültigen Identitätsnachweis mit Foto vorlegen.
Die mit der Entgegennahme betraute Person prüft und bestätigt
mit Stempel und Unterschrift die Identität des Gesuchsstellers.
Mitbringen musst du:
-
das vollständig ausgefüllte Gesuch
-
zwei farbige Passfotos (min. 35 x 45
mm, max. 45x 60 mm, keine Profilaufnahmen, ohne Kopfbedeckung,
keine Computer-Prints, nicht älter als 1 Jahr.
-
den gültigen Nothelferausweis im
Original (nicht älter als 6 Jahre)
-
für Schweizer, Identitätskarte oder
Pass
-
für ausländische
Staatsangehörige, den Ausländerausweis im Original
Nach der Prüfung deiner Unterlagen
erhälst du vom Strassenverkehrsamt eine Zulassungsbewilligung
und Anmeldekarte zur Basistheorieprüfung, welche dir frühestens
2 Monate vor Erreichen des Mindestalters zugestellt wird.
Solltest du bei Gesuchsstellung das Mindestalter bereits
erreicht haben, ist eine Bearbeitungszeit von mehreren Tagen zu
berücksichtigen. Der Lernfahrausweis wird nach erfolgreicher
Absolvierung der Basistheorieprüfung innert 10 Arbeitstagen per
Post zugestellt.
Der Lernfahrausweis wird erst nach
bestandener Basistheorieprüfung erteilt. (Ist keine solche
Prüfung abzulegen, wird der Lernfahrausweis erteilt, wenn die
Voraussetzungen zu dessen Erwerb erfüllt sind).